Wusstest du, dass 13 Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen?
Wenn du – wie ich – nach einer Zöliakie-Diagnose plötzlich ganz genau auf Zutaten achten musst, ist das eine Info, die richtig hilft!
Denn: In der EU (und damit auch in der Schweiz) gibt es 13 Hauptallergene bzw. Unverträglichkeiten, die verpflichtend gekennzeichnet werden müssen – direkt in der Zutatenliste auf Lebensmitteln.
Dazu gehört unter anderem auch Gluten – also genau das, was wir Zöliakie-Betroffenen meiden müssen.
🥖🥛🥚🥜 Die 13 kennzeichnungspflichtigen Allergene sind z. B.:
Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel etc.), Milch (Laktose), Eier, Nüsse, Fisch, Sellerie, Senf, Soja, Schalenfrüchte (z. B. Mandeln, Haselnüsse) …und einige mehr.
🧐 Wie erkennt man sie?
In den Zutatenlisten werden sie besonders hervorgehoben – meist durch:
Fettdruck
Kursive Schrift
GROSSBUCHSTABEN
Ein Sternchen mit Erklärung*
Die Art der Hervorhebung ist nicht einheitlich geregelt, aber es muss erkennbar sein, dass es sich um ein Allergen handelt.
💡 Mein Tipp:
Gerade am Anfang liest man wirklich jede Zutat – und das ist auch gut so!
Mit der Zeit wird es zur Routine. Und durch die Pflicht zur Kennzeichnung findest du schnell heraus, was sicher ist – und was nicht.